Kleidung

§1 Maskierung

  • Wenn eine Person eine Maske jeglicher Art trägt, kann sie nicht anhand ihrer Stimme oder anderer Gesichtsmerkmale erkannt werden. Die Identität bleibt durch die Maskierung geschützt.

§2 Kleidung der Staatsfraktionen

  • Das Erstellen eines Charakters mit Kleidung, die einer Staatsfraktion zugeordnet ist, ist verboten. Ebenso ist es untersagt, sich im normalen Bekleidungsgeschäft Kleidung anzueignen, die den Uniformen der Staatsfraktionen ähnelt.

§3 Zusätzliche Regeln für Kleidung der Staatsfraktionen

  • Das Tragen von Polizei-Gürteln, Waffenhalterungen, Stethoskopen (für Medics) oder ähnlichem Zubehör, das zu einer Verwechslung mit Bediensteten der Staatsfraktionen führen kann, ist verboten.

§4 Helme

  • Das Tragen von Helmen ist grundsätzlich verboten.

Ausnahmen:

  • Mitglieder von Staatsfraktionen während eines Bankraubs oder einer Razzia.

  • [PD] SWAT während potenziellen Schussgefechten (nicht im normalen Streifendienst).

  • [ARMY] Special Forces während potenziellen Schussgefechten (nicht im normalen Streifendienst).

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