Todeszonen
§1 Unsere Todeszonen
Die aktuellen Todeszonen sind:
Anwesen
Hoods
LSPD-Gelände/Sperrzonen
Staatsgefängnis
§2 Regelung in Todeszonen
Wenn unbefugte Personen in eine der oben genannten Zonen eindringen, dürfen die Eigentümer der jeweiligen Zone den Beschuss auf diese Personen eröffnen. Ein Schuss-Call von den Eigentümern der Zonen ist trotzdem erforderlich!
§3 Illegale Farmrouten
Der Besitzer einer illegalen Route (z.B. Koks, Meth, usw.) darf auf der Route, die sich in seinem Besitz befindet, ohne Schuss-Call das Feuer eröffnen. Somit ist der direkte Beschuss auf Eindringlinge erlaubt.
Wichtig:
Nur die Fraktion, die offiziell im Besitz der Route ist, darf die Route verteidigen. Eingekaufte Banden dürfen ohne mehrmaligen Schuss-Call nicht schießen.
Ausnahme: Beim Waffenhersteller ist ein Schuss-Call auch für die Besitzer der Route erforderlich.
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