Todeszonen

§1 Unsere Todeszonen

  • Die aktuellen Todeszonen sind:

    • Anwesen

    • Hoods

    • LSPD-Gelände/Sperrzonen

    • Staatsgefängnis

§2 Regelung in Todeszonen

  • Wenn unbefugte Personen in eine der oben genannten Zonen eindringen, dürfen die Eigentümer der jeweiligen Zone den Beschuss auf diese Personen eröffnen. Ein Schuss-Call von den Eigentümern der Zonen ist trotzdem erforderlich!

§3 Illegale Farmrouten

  • Der Besitzer einer illegalen Route (z.B. Koks, Meth, usw.) darf auf der Route, die sich in seinem Besitz befindet, ohne Schuss-Call das Feuer eröffnen. Somit ist der direkte Beschuss auf Eindringlinge erlaubt.

    Wichtig:

    • Nur die Fraktion, die offiziell im Besitz der Route ist, darf die Route verteidigen. Eingekaufte Banden dürfen ohne mehrmaligen Schuss-Call nicht schießen.

    • Ausnahme: Beim Waffenhersteller ist ein Schuss-Call auch für die Besitzer der Route erforderlich.

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