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  1. REGELWERK
  2. Fraktionsregeln

Allgemein

§ 1.1 Zivi-Gambo und Zivilisten

  • Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten, außerhalb dieser Fraktion sogenanntes „Zivi-Gambo“ zu betreiben. Jeder Spieler darf während einer Wende maximal zwei Routen jeweils einmal pushen, wobei ein Abstand von mindestens einer Stunde eingehalten werden muss. Wenn ein Spieler als Zivilist agiert, ist es ihm untersagt, in dieser Rolle Familienangelegenheiten zu klären. Während einer Situation als Zivilist darf eine Familie nicht hinzugezogen werden. Zivilisten müssen ein angemessenes Outfit für ihren Charakter wählen; Troll-Outfits sind strikt untersagt. Der RP-Hintergrund sollte jederzeit im Vordergrund stehen.

  • In Fällen von zivilem Gambo-Verhalten oder unangemessenem Verhalten eines Familienmitglieds können zukünftig Sanktionen gegen die gesamte Familie verhängt werden. Die festgelegte Zeit, in der Familienmitglieder zivil unterwegs sein dürfen, ist von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

§ 1.2 Einheitliche Fraktionsfahrzeuge

  • Wenn man als Fraktion agiert, müssen einheitliche Fraktionsfahrzeuge verwendet werden. In einem Kampf ist es gestattet, dass eine Fraktion höchstens zwei BFs oder ein Offroad-Fahrzeug einsetzt. Als BF gilt ausschließlich die Vanilla-BF aus dem Autohaus und nicht Fahrzeuge, die spezifisch zu einer Fraktion gehören.

§ 1.3 Fraktionsautos

  • Fraktionsautos dürfen nicht verkauft werden. Sollte dies dennoch geschehen, führt dies zum Community-Ausschluss. Beim Verlassen einer Fraktion oder bei einem Blood Out muss das Fraktionsauto gegen einen pauschalen Gegenwert von 20.000$ an die Fraktion abgegeben werden, die das Fahrzeug erworben hat. Sollte die Fraktion das Auto nicht kaufen wollen, wird das Fraktionsauto im Support bei der Spendenverwaltung abgegeben, und man erhält dafür vom Server die 20.000$. Sollte sich die Fraktion auflösen, gilt das Fahrzeug nicht mehr als Fraktionsauto und kann behalten oder weiterverkauft werden.

§ 1.4 Plündern der Fraktionskammer oder -kasse

  • Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer oder -kasse zu plündern, wenn man aus einer Fraktion austritt, unabhängig von der Austrittsform.

§ 1.5 Verlust von Schussgefechten

  • Wenn eine Fraktion dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (bei mindestens 15 Personen pro Seite), muss sie sich als geschlagen geben und sich von der Gewinnerpartei für eine Woche fernhalten.

§ 1.6 Angriffe in Unterzahl

  • Es ist nicht gestattet, Fraktionen oder Routen in Unterzahl anzugreifen. Dies wird als Fail RP gewertet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Beispiel: Ein Angriff von 2 gegen 10 ist Fail RP; ein Angriff von 7 gegen 10 ist realistisch.

§ 1.7 Identitätsfälschung

  • Es ist strengstens verboten, sich als Mitglied einer Fraktion auszugeben, der man nicht angehört.

§ 1.8 Kämpfe im Interieur

  • Kämpfe müssen außerhalb des Interieurs ausgetragen werden. Wenn es zu einem Kampf auf einer Base kommt, darf man sich nicht mehr im Interieur vercampen. Wenn man sich zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs befindet, muss man dieses unter allen Umständen verlassen.

§ 1.9 Aufnahmepflicht

  • Für alle Fraktionsmitglieder besteht eine Aufnahmepflicht. Diese umfasst das Festhalten sämtlicher Kills, die auf Nachfrage im Support vorgezeigt werden müssen.

§ 1.10 Schwarzmarkt

  • Jede Familie ist berechtigt, nur einen Schwarzmarkt zu besitzen.

§ 1.11 Auflösung einer Fraktion

  • Bei der Auflösung einer Fraktion dürfen höchstens sechs Personen dieser Fraktion von einer anderen Fraktion aufgenommen werden.

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Last updated 9 months ago