Banden
§ 3.16 Regeln für Banden
Eine Bande darf maximal 15 Mitglieder haben.
Eine Bande darf nicht als Aggressor gegen eine Familie agieren. Sie darf sich jedoch gegen eine Familie verteidigen und gegebenenfalls "Krieg" führen.
Fraktionen ist es nicht erlaubt, Banden zu unterdrücken oder unverhältnismäßige Forderungen an sie zu stellen.
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