Banden

§ 3.16 Regeln für Banden

  • Eine Bande darf maximal 15 Mitglieder haben.

  • Eine Bande darf nicht als Aggressor gegen eine Familie agieren. Sie darf sich jedoch gegen eine Familie verteidigen und gegebenenfalls "Krieg" führen.

  • Fraktionen ist es nicht erlaubt, Banden zu unterdrücken oder unverhältnismäßige Forderungen an sie zu stellen.

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