Badfraks
§ 3.1 Discord-Server der Fraktionen
Jede Fraktion muss einen Discord-Server haben, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befindet. Die Fraktionsverwaltung muss öffentliche Rechte für alle Channels haben. Private Discord-Server sind verboten und fallen unter Meta-Gaming. Community-Discords von Spielern oder Fraktionen sind strengstens verboten. Die einzigen erlaubten Discord-Server sind von der Fraktionsverwaltung genehmigte Fraktionsdiscords und alle Server, die von der Projektleitung verwaltet werden.
§ 3.2 Einhaltung des Konzepts
Jede Fraktion muss sich an ihr eingereichtes Konzept halten. Sollte dies nicht geschehen, wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§ 3.3 Mitgliederanzahl
Eine Fraktion darf maximal 45 Mitglieder haben, jedoch dürfen nur maximal 30 Personen gleichzeitig agieren. Inoffizielle Gruppierungen dürfen mit maximal 6 Personen agieren. Auch hier muss auf eindeutige äußerliche Merkmale geachtet werden.
§ 3.4 Erkennungsmerkmale
Jede Fraktion benötigt zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. gleiche Bandanas, gleiche Hosen, gleiche Shirts, etc.).
§ 3.5 Schießen gegen andere Fraktionen
Fraktionen dürfen nicht aus dem reinen Beweggrund des „Schepperns“ oder „Gambos“ gegen andere Fraktionen schießen. Wenn eine Fraktion als zu „gambogeil“ gilt, wird sie zu einem Gespräch gebeten. Sollte dieses Gespräch ergebnislos verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§ 3.6 Eroberung von Routen
Jede Route kann von jeder Fraktion eingenommen werden.
§ 3.8 Blood In / Blood Out
Ein „Blood In“ ist der Beitritt zu einer Gruppierung. Ein „Blood Out“ ist der Ausschluss eines vollwertigen Mitglieds, das durch einen Kopfschuss aus der Gruppierung entfernt wird. Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung über den Blood Out informiert sind. Die Gruppierung darf im RP nicht mehr auf die Vergangenheit des ausgeschlossenen Mitglieds bei der Gruppierung anspielen.
Nach dem Verlassen einer Bad Fraktion muss man 14 Tage warten, bevor man einer neuen Fraktion oder Gruppierung beitreten darf, unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche oder Bad Fraktion handelt. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu Sanktionen, unabhängig davon, ob der Austritt durch Blood Out oder freiwillig erfolgte.
Der Wechsel von einer staatlichen Fraktion in eine andere Fraktion (staatlich oder Bad Fraktion) ist ohne Fraktionssperre gestattet. Die Fraktionssperre entfällt nur bei Auflösungen auf eigenen Wunsch.
§ 3.9 Erkennbarkeit als Fraktionsmitglied
Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Bad Fraktion) ist es verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss jederzeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§ 3.10 Leaderschaft Sperre
Sollte eine Fraktion oder Gang aufgelöst werden oder man eine Fraktion selbst auflöst, hat die Leitung eine zweiwöchige Leaderschaft-Sperre und darf in diesem Zeitraum keine weitere Fraktion oder Gang gründen.
§ 3.11 Mitgliederbegrenzung auf Discord-Servern
Es dürfen nicht mehr als 60 Mitglieder auf dem Discord-Server einer Bad Fraktion sein (Server-Team & Bots ausgeschlossen). Es dürfen nur Fraktionsmitglieder, Bots und Teammitglieder auf dem Discord-Server sein. Freunde, ehemalige Mitglieder, etc. sind nicht gestattet.
§ 3.12 Schießen ohne Schussankündigung
Verfeindete Gangs dürfen aufeinander ohne Schussankündigung schießen, wobei strikt darauf zu achten ist, dass die Gangs durch ihre Farben klar erkennbar sind (z.B. Vagos trägt Gelb, nicht Gelb mit grünen Akzenten). Diese Regel gilt ausschließlich für Gangs und es darf nur gegen eine verfeindete Gang geschossen werden. Biker-Gangs sind von dieser Regel ausgeschlossen.
Definition „Verfeindete Gang“: Eine Gang gilt erst als verfeindet, wenn die beiden Rang 12er der jeweiligen Gang sich gegenüberstanden und klar und deutlich für den anderen 12er hörbar sagen, dass seine Gang ab sofort im Krieg mit der anderen Gang steht. Um nicht mehr verfeindet zu sein, muss der Frieden IC geschlossen werden. Wenn eine Gang die „Verfeindung“ erklärt, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, durch Tribut (z.B. Schutzgeld oder andere Gesten) die „Verfeindung“ zu umgehen. Wenn eine Gang bereits mit einer anderen Gang verfeindet ist und sich diese Feindschaft im RP erklärt haben, sodass sie ohne Schussankündigung schießen dürfen, darf keine weitere Partei diesen Gangs die Feindschaft erklären.
§ 3.13 Fehler bei Kämpfen
Sollte bei einem Kampf, sei es für die Route oder auch außerhalb der Routen, zu groben Fehlern von einer Fraktion kommen, wird die Gegenpartei automatisch zum Gewinner erklärt. Die Verliererpartei muss alle Forderungen der Gewinnerpartei erfüllen. Außerdem darf die Verliererpartei 2 Wochen lang kein Aggressor gegenüber der Gewinnerpartei sein.
§ 3.14 Rückkehr nach Blood Out
Nach einem Blood Out ist es nicht gestattet, innerhalb von drei Monaten wieder in dieselbe Familie zurückzukehren. Nach Ablauf der drei Monate ist dies erlaubt, jedoch darf man sich nicht an die vergangene Zeit in der Familie erinnern.
Sollten beide Parteien grobe Fehler machen, werden beide Parteien als Verlierer erklärt und zusätzlich werden 30% des Fraktionslagers gelöscht. Außerdem dürfen beide Parteien 2 Wochen lang nicht gegeneinander agieren.
Ausreden wie „Die sind neu bei uns“, „Das sind doch nur 1-2 Leute“ oder „Woher soll ich wissen, dass er Modder ist?“ werden nicht akzeptiert. Jeder Fraktionsleiter ist für seine eigenen Leute verantwortlich.
§ 3.15 Neue Mitglieder während eines Krieges
Neue Mitglieder dürfen während eines Krieges auf keinen Fall in die Fraktion aufgenommen werden. Während eines Konflikts ist die Aufnahme neuer Mitglieder jedoch gestattet.
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