Staatsfraktionen
§ 2.0 Restaurants und Lokalitäten
Restaurants und Lokalitäten dürfen nicht IC (In-Character) weiterverkauft werden. Der Besitzer des Unternehmens bleibt der Besitzer bis zur Auflösung oder zur administrativen Weitergabe des Restaurants bzw. der Lokalität über das High-Team oder die Fraktionsverwaltung.
§ 2.1 Behandlung durch Mediziner
Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln oder wiederbeleben, da sie ihr eigenes Leben schützen müssen. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln oder wiederbeleben, verfällt ihre Unantastbarkeit.
§ 2.2 Aufenthalt am LSMD
Der Aufenthalt am LSMD (Los Santos Medical Department) ohne jeglichen RP-Hintergrund ist verboten. Bei Verletzungen oder Untersuchungen ist der Aufenthalt gestattet. Sobald keine Behandlung mehr benötigt wird, gibt es keinen Grund, sich dort aufzuhalten. Wer am LSMD Stress verursacht, wird sanktioniert. Das LSMD ist ein Ort der Genesung, keine Kneipe.
§ 2.3 Rechte von Medizinern und Mechanikern
Mediziner und Mechaniker haben das Recht, Personen aus dem Krankenhaus bzw. der Werkstatt wegzuschicken. Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbote erteilen, Mediziner hingegen nicht, da sie einen Eid (z.B. in Form eines Gelöbnisses) abgelegt haben.
§ 2.4 Fahrzeuge der Staatsfraktionen
Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne triftigen RP-Hintergrund nicht gestohlen werden. Das Benutzen des Megafons ist ausschließlich Mitgliedern staatlicher Fraktionen gestattet.
§ 2.5 Paychecks
Mitglieder staatlicher Fraktionen erhalten einen Paycheck, dessen Höhe von ihrer Position und ihrem Rang abhängt.
§ 2.6 Korruption in staatlichen Fraktionen
Korruption, d.h. der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil, ist in allen Staatsfraktionen streng verboten. Staatskonten und -kammern dürfen in keinem Fall veruntreut werden. Sanktionen für korruptes Verhalten können im RP bis zum Ausschluss aus der Fraktion führen, bei Führungspositionen auch administrativ.
§ 2.7 Einheitliche Kleidung
Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren, klar und einheitlich gekleidet sein, z.B. in PD-Uniform, MD-Uniform oder Mechaniker-Uniform.
§ 2.8 Gemeinsames Agieren staatlicher Fraktionen
Staatliche Fraktionen dürfen gemeinsam agieren, allerdings sind maximal zwei staatliche Fraktionen gleichzeitig erlaubt, wobei eine Absprache untereinander erforderlich ist.
§ 2.9 Raubüberfälle durch staatliche Fraktionen
Jeder Raub (z.B. Laden/Kiosk) kann von jeder staatlichen Fraktion angefahren werden, unter Beachtung der folgenden Regeln:
Pro Raub darf maximal eine staatliche Institution involviert sein.
Die staatliche Fraktion darf höchstens drei Fahrzeuge für den Raub einsetzen.
Die Verwendung von Helikoptern ist für alle beteiligten Parteien untersagt.
Die maximale Anzahl von Beamten, die am Raub beteiligt sein dürfen, beträgt sieben Personen.
§ 2.10 Human Labs Raub
Beim Human Labs Raub dürfen zwei Bad Fraktionen zusammen agieren (die Drittpartei-Regel entfällt hier). Dabei dürfen sie gemeinsam maximal 45 Personen umfassen.
§ 2.11 Lunchpakete in Restaurants
In den Restaurants sind für staatliche und neutrale Fraktionsmitglieder Lunchpakete vorbehalten. Jedes Mitglied darf pro Hunger-Durst-Zyklus ein Lunchpaket kaufen. Es ist strengstens verboten, Lunchpakete weiterzugeben oder zu verkaufen! Ein Lunchpaket ist nur für die eigene Verwendung bestimmt. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu harten Konsequenzen.
§ 2.12 Allgemeine Verkehrskontrolle
Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung „bitte stehen bleiben, ALLGEMEINE Verkehrskontrolle“ oder ähnliche Wortlaute benutzen, darf man nicht zurückschießen, selbst wenn die staatliche Fraktion das Feuer auf die Reifen eröffnet. Bei zwei zerschossenen Reifen muss man stehen bleiben und die Flucht zu Fuß fortsetzen. Wenn staatliche Fraktionen das Feuer auf Personen eröffnen, darf zurückgeschossen werden. Das Ausnutzen von Grauzonen wird streng bestraft.
§ 2.13 Durchsuchung bei Verkehrskontrollen
Staatliche Fraktionen dürfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen nicht ohne Grund durchsuchen. Das Fahren ohne Führerschein ist kein Grund für eine Durchsuchung. Gründe für eine Durchsuchung sind beispielsweise das Aussteigen mit einer illegalen Waffe, das Fahren mit einer Maskierung, mangelnde Kooperation oder aggressives Verhalten.
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